Teilnahmebedingungen Family-Enduro

Rennstrecke:

Die Strecke führt zumeist über 100% pures, größtenteils natürliches Offroad-Gelände, mit dementsprechenden Gefahren muss jederzeit gerechnet werden: Tiere, unachtsame Zuschauer, unerwartete Fahrgegebenheiten wie Steine, Löcher, Kanten, Rillen, usw., – die Fahrweise ist dementsprechend hinsichtlich der eigenen Unfall-Risiko-Minimierung anzupassen. Jedem Fahrer wird dringend empfohlen, sich für die Veranstaltung ausreichend Zeit zu nehmen, um die gesamte Strecke vor dem Bewerb gründlich zu besichtigen und so der Unfall-Risiko-Minimierung beizutragen. Zusätzlich wird vom Veranstalter unmittelbar vor dem jeweiligen Rennstart eine Besichtigungsrunde mit dem Motorrad zur Unfallminimierung angeboten. Achtung: ein widerrechtliches Befahren der Strecke mit dem Motorrad vor und nach dem Bewerb ist untersagt, bei Nichtbeachtung gilt Ausschluss. Die Strecke selbst ist eine Einbahn-Runde zwischen 3 und mehr Kilometern, der Verlauf ist mit Richtungs-Pfeilen markiert, an exponierten Stellen mit Bändern abgegrenzt. Achtung: besondere Gefahrenstellen sind mit gekreuzten Richtungspfeilen markiert, diesen bzw. der Gefahrenstelle unbedingt ernsthaft Beachtung schenken und dementsprechend vorsichtig zu agieren.

Haftungsausschuss:

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen den Veranstalter, deren Offizielle, die AMF bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie Grundeigentümer und jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Offiziellen und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt „Parteien“ genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die „Parteien“ eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die „Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den „Parteien“, daher insbesondere gegenüber dem Veranstalter, deren Offiziellen, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der ”Parteien”.